Reinigung

Die Wohnung, samt allen dazugehörenden Nebenräumen, ist in tadellos gereinigtem Zustand abzugeben. Dazu gehören auch Briefkasten, Keller, Estrich, Garage, Obsthurde in Keller, Fenster in Keller od. Estrich etc. Nicht einwandfrei gereinigte Wohnungen werden durch den Vermieter einer Nachreinigung unterzogen, wobei die Kosten zu Lasten des Mieters gehen.

Innen und aussen reinigen, inkl. Fensterrahmen, Fensterläden, Rollläden und Jalousien. Bei Doppelverglasung Fenster auseinanderschrauben und auch innen reinigen.

Alle Schränke innen und aussen gut mit Seifenwasser waschen, Klebefolien entfernen, Kochherd, Backofen, Kühlschrank, Dunstabzug mit geeigneten Mitteln reinigen, Filter in Abzug ersetzen. Für den Geschirrspüler ist durch den Hersteller ein Mieterwechsel-Check durchzuführen (Servicerapport vorlegen).

Sämtliche Plattenbeläge waschen, Spiegelschrank und Einbaumöbel innen und aussen reinigen. Alle Kalkablagerungen mit nicht säurehaltigen Mitteln entfernen. Ventilator reinigen, Filter ersetzen.

Lüftungsgitter können im Normalfall zu Reinigungszwecken entfernt werden.

Falls es der Mietvertrag verlangt, müssen Teppiche durch einen Fachmann extrahiert werden, es ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Ansonsten müssen Teppiche shampooniert werden.
Versiegelte Parkette und Böden aus Kunststoff oder Linoleum sind mit einem passenden Spezialpflegemittel zu behandeln. Unversiegelte Parkette in Altbauwohnungen müssen gespänt und gewichst werden.

Balkon und Terrassenböden sind gründlich zu reinigen, Algen, Moos und Pflanzen sind mit Spezialmittel zu entfernen. Stoff von Sonnenstoren abbürsten, Gelenk-arme und Schienen waschen.

Reparaturen

Der Mieter ist gemäss Gesetz und Vertrag für den kleinen Unterhalt selber zuständig, kleinere Schäden müssen behoben werden. Folgendes muss in intaktem Zustand abgegeben werden:

Ausgefranste Rollladengurten oder defekte Kurbeln und Halterungen sind zu ersetzen.

Dichtungen, Hahnenoberteile und Griffe kontrollieren, wenn nötig reparieren oder ersetzen

Abläufe entstopfen und mit passendem Mittel reinigen. Es ist Empfehlenswert einen Sanitär Installateur aufzubieten.

Entkalken und überprüfen, wenn defekt: ersetzen.

Innenreinigung und entkalken des Spülkasten.

Durch den Mieter ist eine Kaminreinigung und Prüfung durch den Kaminfeger durchzuführen (RG Kopie bereit halten).

Zahngläser, Seifenschalen, Ablaufstöpsel und dergleichen sind sauber und intakt zu übergeben. Falls nötig, ersetzen.

Auf Funktion kontrollieren; bei Gasherd Brennerspitze und Brennerost überprüfen. Falls nötig, Reparatur beauftragen.

Ersetzen der Filtermatten

Kuchenblech und Gitterrost fleckenlos abgeben, sonst ersetzen.

Sicherungen, Neonröhren, Starter, Lampengläser, Glühbirnen, Steckdosen, Schalter und TV-Anschlüsse in intaktem Zustand abgeben, defekte Glühmittel ersetzen.

Nägel, Schrauben, Haken und Ähnliches sind vorsichtig zu entfernen. Dübel- und Nagellöcher müssen fachmännisch verschlossen werden.

Bitte nicht vergessen

Denken Sie rechtzeitig daran, das Elektrizitäts-, resp. Gaswerk über Ihren Umzug zu informieren. Dasselbe gilt für die Post, die Telefongesellschaft und das Einwohnermeldeamt.

Besichtigungs­termine

Die Verwaltung wird sich frühzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen um die Besichtigungen mit den Mietinteressenten zu sammeln und mit Ihnen optimal zu koordinieren.
Sie müssen bei einer Besichtigung nicht selber anwesend sein. Sie können uns den Schlüssel gerne übergeben und den Zutritt (nach Vorankündigung) für die Besichtigungen gewähren.

Termine Übergabe

Die Abgabe der Wohnung hat bis spätestens am Tag der Beendigung der Miete, bis 12.00 Uhr zu erfolgen.
Bitte setzen Sie sich mindestens drei Wochen vor der Wohnungsrückgabe mit uns in Verbindung, damit der genaue Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe vereinbart werden kann (bei ausserterminlichen Kündigung umgehend). Vertretung nur mit schriftlicher Vollmacht. Ausserdem möchten Sie uns bis zu diesem Zeitpunkt Ihre neue Adresse melden.

Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen und für eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung der Wohnungsrückgabe. Wir wünschen Ihnen ausserdem ein gutes Einleben in Ihrem neuen Zuhause!

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