Hinweise: An der Eigentümerversammlung darf nur über traktandierte Anträge abgestimmt werden. Damit ist sichergestellt, dass jeder Eigentümer genügend Zeit hat, sich vor der Versammlung eine eigene Meinung zu bilden, was vor allem dann wichtig ist, wenn ein Eigentümer nicht an der Versammlung teilnehmen kann. So kann er eine Person vorgängig bevollmächtigen und über das Abstimmungsverhalten instruieren.
Anträge an die Versammlung sollten möglichst kurz und sachlich gehalten werden. Nachstehende Übersicht hilft Ihnen, einen Antrag gut vorzubereiten und vollständig einzureichen.
Termine: Reichen Sie Ihre Anträge möglichst früh bei der Verwaltung ein. Damit hat die Verwaltung die Möglichkeit, den Antrag zu prüfen und mit Ihnen Rücksprache zu nehmen, falls Unklarheiten bestehen. Die Verwaltung kann ev. zusätzliche Offerten einholen und abklären, ob es bei der Umsetzung des Antrages Probleme geben könnte. Mit genügend Vorlaufzeit besteht die Möglichkeit, den Antrag allenfalls anzupassen.
Mehrere Anliegen: Es ist sinnvoll, bei mehreren Anliegen je einen separaten Antrag einzusenden, da auf diese Weise die Übersichtlichkeit besser gewährt ist.
Die Verwaltung wird die Anträge jeweils in der abgegebenen Form inkl. Beilagen kopieren und den übrigen Eigentümern zustellen.
An der Versammlung erhält der Antragsteller das Wort, um den Antrag zu kommentieren und Fragen der übrigen Eigentümer zu beantworten.
Formulieren Sie den Antrag so, dass darüber klar mit JA oder NEIN abgestimmt werden kann. Möglichst kurz und ohne Widersprüche.
Begründung Formulieren Sie Ihren Antrag so, dass die übrigen Miteigentümer verstehen, warum Sie diesen Antrag stellen. Erklären Sie in welcher Ausführung Sie etwas angepasst, geändert oder ergänzt haben möchten.
Folgekosten Geben Sie an, ob z.B. jährliche Folgekosten entstehen und wer diese zu tragen hat. Auch bei einer Handänderung.
Rückbau Allenfalls muss der Rückbau geregelt werden. Geben Sie hier an, wie dies zu erfolgen hat.
Anmerkung Falls eine Zustimmung der Versammlung für einen Antrag im Grundbuch angemerkt wird, ist die Zuständigkeit für Verantwortung bei Handänderung festzuhalten.
Beilagen Dokumentieren Sie Ihren Antrag mit Beilagen wie Ausführungspläne, Fotos, Kostenofferten etc.