Besichtigungen Wohnungen / Liegenschaften (ohne bisherige Mieterinnen/Mieter)
Für die Wohnungsbesichtigung sollten möglichst wenige Personen vor Ort sein um die notwendigen Massnahmen einhalten zu können. Sollten sich Interessentinnen oder Interessenten bei einer gemeinsamen Besichtigung mit der Verwaltung nicht wohlfühlen, kann diese die Wohnung aufschliessen (Schlüssel bleibt in deren Obhut) und wartet während der Besichtigung im Treppenhaus/Wohnungseingang. Nach der Besichtigung stehen wir Ihnen sehr gerne, unter Einhaltung der Richtlinien, für Fragen zur Verfügung.
Besichtigungen Wohnungen / Liegenschaften (durch bisherige Mieterinnen/Mieter)
Bei einer Besichtigung durch die bisherigen Mieterinnen/Mietern mit den Interessentinnen/Interessenten mit oder ohne die Verwaltung, sind nebst den kantonalen Massnahmen, zwingend die Zusatzhinweise einzuhalten.
- Einzeltermine mit min. 15min. Zeitversatz vereinbaren
- Abstandsregeln min. 1.5m einhalten
- Auf Händeschütteln verzichten
- Mieter sollten max. 2 Personen die Wohnung besichtigen lassen
- Lüften der Wohnung während oder min. nach jeder Besichtigung
- Türen und Einrichtungen werden nur durch den Mieter betätigt/bedient
- Hände nach jedem Besuch waschen und desinfizieren